marathon-laufen

27. Februar 2008

Re: Kreativer Gesetzgeber - Private TV-Sender kritisieren Marathon-L…

Abgelegt unter: Allgemein — admin @ 07:01

> > Nein, man zahlt (jetzt schon) allein nur für die ~Möglichkeit~ des
> > Anschauens
> Cool! Das mach ich auch. Ich stell nen Tisch mit irgendwelchem
> Krimskrams drauf an die Straße und geh dann von Haus zu Haus und
> kassier ab. Wer nicht blechen will, wird verklagt. Müsste der Logik
> nach doch gehen, oder?
Genau, schliesslich kostet dich der Betrieb des Standes “zum Wohle
der Allgemeinheit” ja Geld.
Solange es ein Gesetz gibt, das dir das erlaubt, ist das juristisch
kein Problem. Solche Gesetze gibt es zu Hauf. Stichwort: KAG
(Kommunalabgabengesetz)
nur eben zum Vorteil der Staatsmafia und nicht des einfachen oder
einzelner Bürger(s).
Da ist es z.T. sogar noch perfider geregelt: stell dir vor du
müsstest nicht die Leute verklagen, sondern du könntest es von deren
Konto ohne Widerufsrecht direkt einziehen und die können erst
hinterher versuchen dich zu verklagen.

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