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8. April 2008

Re: Was versteht die GEZ unter “eheähnliche Gemeinschaft?” Bin ich Schwarzseher? - Private TV-Sender kritisieren Marathon-L…

Abgelegt unter: Allgemein — admin @ 21:01
> Ja, die Rundfunkgebühren: Jaja, vor allem diese "GEZ"... :-((( > Ich lebe seit langem mit meiner Freundin zusammen, sie zahlt auch > immer brav Gebühren, ich sehe es nicht ein, auch nochmal was > abzudrücken. Deshalb habe ich nur ein Radio angemeldet, damit sie > Ruhe geben. Das war (D)ein Fehler! > Jetzt quengelt die GEZ schon wieder rum, ob ich mir nicht > mittlerweile doch einen Fernsehe zugelegt hätte. Wegen des o.g. Fehlers, genau - wer hat denn schon "nur Rundfunk". In den > Anmeldebedingungen seht aber auch, für eine > "eheähnliche Gemeinschaft" genügt es, wenn einer von beiden anmeldet. > Darf ich also ganz offiziell abmelden? Oder meint diese Gemeinschaft > das, was ich als "Schwulenehe" kenne? NEIN! Das was *Du* da lebst, _das_ gilt bei der GEZ (mit Sitz im KATHOLISCHEN Köln!) durchaus als "EHEähnliche Gemeinschaft". Dafür _NICHT_ (repeat: *N I C H T*) das, was im Volksmund allgemein (und hlfasc) als "SchwulenEHE" bezeichnet wird. Das ist eine "Registrierte Lebenspartnerschaft" und es müssen _beide_ "natürlich" (weil für Katholiken eben "natürlich WIDERnatürlich lebend"!) "brav" GEZ bezahlen, auch wenn die nur _einen_ TV in der Wohnung haben. Ich habe da gerade den passenden Rechtsstreit mit den Kölner Verbre^WHütern der absoluten Gebührengerechtigkeit in diesem wundersamen Toiiiitschland! :-(((((((( Chaire, - Antinoos (einer der ersten, der im ultraschwarzen Bundesland Sachsen die dort als "verfassungswidrig" betrachtete "Schwulenehe" eingegangen ist)

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