marathon-laufen

8. April 2008

Re: Was versteht die GEZ unter “eheähnliche Gemeinschaft?” Bin ich Schwarzseher? - Private TV-Sender kritisieren Marathon-L…

Abgelegt unter: Allgemein — admin @ 21:01

> Ja, die Rundfunkgebühren:
Jaja, vor allem diese “GEZ”… :-(((
> Ich lebe seit langem mit meiner Freundin zusammen, sie zahlt auch
> immer brav Gebühren, ich sehe es nicht ein, auch nochmal was
> abzudrücken. Deshalb habe ich nur ein Radio angemeldet, damit sie
> Ruhe geben.
Das war (D)ein Fehler!
> Jetzt quengelt die GEZ schon wieder rum, ob ich mir nicht
> mittlerweile doch einen Fernsehe zugelegt hätte.
Wegen des o.g. Fehlers, genau - wer hat denn schon “nur Rundfunk”.
In den
> Anmeldebedingungen seht aber auch, für eine
> “eheähnliche Gemeinschaft” genügt es, wenn einer von beiden anmeldet.
> Darf ich also ganz offiziell abmelden? Oder meint diese Gemeinschaft
> das, was ich als “Schwulenehe” kenne?
NEIN! Das was *Du* da lebst, _das_ gilt bei der GEZ (mit Sitz im
KATHOLISCHEN Köln!) durchaus als “EHEähnliche Gemeinschaft”. Dafür
_NICHT_ (repeat: *N I C H T*) das, was im Volksmund allgemein (und
hlfasc) als “SchwulenEHE” bezeichnet wird. Das ist eine “Registrierte
Lebenspartnerschaft” und es müssen _beide_ “natürlich” (weil für
Katholiken eben “natürlich WIDERnatürlich lebend”!) “brav” GEZ
bezahlen, auch wenn die nur _einen_ TV in der Wohnung haben.
Ich habe da gerade den passenden Rechtsstreit mit den Kölner
Verbre^WHütern der absoluten Gebührengerechtigkeit in diesem
wundersamen Toiiiitschland! :-((((((((
Chaire,
- Antinoos (einer der ersten, der im ultraschwarzen Bundesland
Sachsen die dort als “verfassungswidrig” betrachtete “Schwulenehe”
eingegangen ist)

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