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13. April 2008

Re: OT: Was versteht die GEZ unter “eheähnliche Gemeinschaft?” Bin ich Schwarzse - Private TV-Sender kritisieren Marathon-L…

Abgelegt unter: Allgemein — admin @ 00:02
marathonfalsch. Das Autoradio musst Du nur zahlen, wenn Du das Auto > GESCHÄFTLICH nutzt. Dazu zählt aber NICHT die Fahrt von/zur > Arbeitsstelle. Falls das ein Geschäftswagen ist, muß die firma für > die GEZ-Gebühren aufkommen. > aber auch nur wenn bereits ein Rundfunkgerät im Haushalt angemeldet ist :o) > Im übrigen haben die GEZler kein Hausbesuchsrecht. Wenn Du also an > der Gartenpforte sagst 'Nein, ihr betretet mein Grundstück nicht' > dann hat der GEZler Pech. Die GEZ MUSS Dir nachweisen, dass Du Geräte > in betriebsfähigem Zustand hast, die nicht angemeldet sind, da reicht > eine alte funktionsfähige s/w-Gucke auf dem Speicher... Leider ja, das ist es ja was mich so stört. Meinen Fernseher schalte ich alle paar Wochen mal an wenn Besuch über längere Zeit da ist und Fernsehen möchte. Ich selbst habe mir seit Monaten nichts mehr im Fernsehen angeschaut. *grumpf*

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