Re: OT: Was versteht die GEZ unter “eheähnliche Gemeinschaft?” Bin ich Schwarzse - Private TV-Sender kritisieren Marathon-L…
marathonIch lebe seit langem mit meiner Freundin zusammen, sie zahlt auch
> > immer brav Gebühren, ich sehe es nicht ein, auch nochmal was
> > abzudrücken.
> > […]
> > In den
> > Anmeldebedingungen seht aber auch, für eine
> > “eheähnliche Gemeinschaft” genügt es, wenn einer von beiden anmeldet.
> > Darf ich also ganz offiziell abmelden?
>
> Jawoll, du darfst. Falls du allerdings noch ein Autoradio hast, musst
> du das fleißig weiterzahlen.
Imho falsch. Das Autoradio musst Du nur zahlen, wenn Du das Auto
GESCHÄFTLICH nutzt. Dazu zählt aber NICHT die Fahrt von/zur
Arbeitsstelle. Falls das ein Geschäftswagen ist, muß die firma für
die GEZ-Gebühren aufkommen.
Im übrigen haben die GEZler kein Hausbesuchsrecht. Wenn Du also an
der Gartenpforte sagst ‘Nein, ihr betretet mein Grundstück nicht’
dann hat der GEZler Pech. Die GEZ MUSS Dir nachweisen, dass Du Geräte
in betriebsfähigem Zustand hast, die nicht angemeldet sind, da reicht
eine alte funktionsfähige s/w-Gucke auf dem Speicher…
> Und die GEZ holt sich offensichtlich die
> Daten von den Zulassungsstellen, anders ist nicht erklärbar, warum
> sie nur wenige Wochen nach dem Autokauf plötzlich vor unserer Tür
> standen.
> Also meldet am besten derjenige den Fernseher an, auf den auch das
> Auto zugelassen ist.
